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Einstweilige Verfügung gegen negative Bewertung bei Ebay scheitert regelmäßig

Vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Ebay scheitert regelmäßig. Nach erfolgter Bewertung des Vorgangs mangelt es regelmäßig an der Wiederholungsgefahr. (Beschluss des LG Kreuznach vom 13.07.2006 - Az. 2 O 290/06)

Vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Ebay scheitert regelmäßig. Nach erfolgter Bewertung des Vorgangs mangelt es regelmäßig an der Wiederholungsgefahr. (Beschluss des LG Kreuznach vom 13.07.2006 - Az. 2 O 290/06). Anders stellt es sich dar - was das Gericht im zugrundeliegenden Fall nicht zu entscheiden hatte - wenn mehrere negative Bewertungen derselben Person vorliegen.

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